AGB
AGBs
DER COATFUSION
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) CoatFusion
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die zwischen uns, CoatFusion, als Verkäufer und unseren Kunden abgeschlossen werden. 1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt wurden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1.3 Unsere AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware zustande. 2.2 Technische Änderungen und Abweichungen von unseren Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2.3 Alle technischen Daten und Beschreibungen sind lediglich Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Verwendbarkeit der Pulverlacke für bestimmte Anwendungen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Versandkosten und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet. 3.2 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Skonti werden nur nach schriftlicher Vereinbarung gewährt. 3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Die Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein fester Liefertermin vereinbart wurde. 4.2 Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 4.3 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen durch Lieferanten, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse), verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. 4.4 Bei Lieferverzug haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
4.5. Bei Sonderanfertigungen (Make to order (MTO) muss der Kunden immer mit einer Liefertoleranz von +/-10% rechnen.
4.6. Bei Sonderanfertigungen von kleinen Mengen wird ein Preiszuschlag nach besonderer Berechnung erhoben.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware an den Kunden auf diesen über, unabhängig davon, ob die Lieferung frachtfrei erfolgt oder wer die Transportkosten trägt. 5.2 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 5.3 Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zu versichern. 6.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen.
7. Gewährleistung und Mängelrügen
7.1 Für Mängel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 7.2 Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Ware, schriftlich erfolgen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. 7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit. 7.4 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Lagerung, fehlerhafter Verarbeitung durch den Kunden oder Dritte sowie bei chemischen, mechanischen oder klimatischen Einflüssen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen.
7.5. Geringfügige Farbtonabweichungen unserer unifarbenden Pulverlacke für Architektur- und Industrieanwendungen sind möglich. Wir verweisen hierzu auf die Richtlinie „Zulässige Farbtontoleranzen für unifarbende Pulverlacke bei Architekturanwendungen“ (VdL-RL 10, Ausgabe 2003 vom Verband der deutschen Lackindustrie e.V.).
8. Haftung
8.1 Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). 8.2 Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. 8.4 Unsere Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Netto-Lieferwertes der betroffenen Ware beschränkt. 8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes, entgegenstehen.
9. Technische Hinweise und Verarbeitung
9.1 Der Kunde ist verantwortlich für die sachgemäße Lagerung, Verarbeitung und Anwendung der gelieferten Pulverlacke. Hinweise und Empfehlungen zur Lagerung und Verarbeitung, die wir in technischen Dokumentationen oder mündlich erteilen, sind unverbindlich und befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung, die Produkte eigenverantwortlich zu prüfen. 9.2 Für die Eignung der Pulverlacke in spezifischen Anwendungen, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit anderen Materialien oder unter besonderen klimatischen oder technischen Bedingungen, übernehmen wir keine Gewährleistung. 9.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei der Verarbeitung der Pulverlacke die entsprechenden Sicherheits- und Umweltvorschriften eingehalten werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 10.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz unseres Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Version 1.0 vom 08.10.2024
